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Eltern können unter Mitwirkung der zuständigen, allgemeinen Schule einen Antrag stellen. Der Anspruch des Kindes auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot kann festgestellt werden.
Der sonderpädagogische Dienst kann von den Eltern und der allgemeinen Schule hinzugezogen werden. Er unterstützt, wenn Kinder und Jugendliche aufgrund sprachlicher Schwierigkeiten anhaltende Probleme im Unterricht haben.